Rechtsprechung
VGH Hessen, 12.08.1964 - F III 11/63 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,14323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- ArgeLandentwicklung
Abfindungsgrundsätze; Beschleunigte Zusammenlegung; Beschwerderecht; Genehmigung; Genehmigung durch die Behörde; Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung; Planvereinbarung; Schriftform; Wirksamkeitsvoraussetzung; Zusammenlegungsverfahren, beschleunigtes ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Hessen, 12.08.1964 - F III 11/63
Die Zuteilung einer dem Altbesitz gleichwertigen Abfindung ist oberster Grundsatz sowohl im Flurbereinigungsverfahren wie im Zusammenlegungsverfahren und der Behörde von Amts wegen obliegende Verpflichtung (vgl. Urt. d. BVerwG v. 30.9.1958 - I C 6/57 - RdL 1959 S. 51).